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1341. Januar 28. in der Stunde des Komplets. Borek (Großburg, Kr. Strehlen), Bresl. Diöz., im Wohnhause des Ausst. (act. et dat.).

V kal. Febr., ind. nona.

[Stephan II., Bischof v. Lebus] [Die Persönlichkeit des Ausst., Bischof Stephan II. v. Lebus, ergibt sich z. T. aus dem Inhalt dieser verstümmelten Urk, z. T. a. d. päpstl. Urk. v. 18. Mai 1342 in dieser Angelegenheit, abgedr. b. Riedel, Cod. dipl. Brandenb. Bd. XX, 212/213: s. a. Wohlbrück, Gesch. des Bistums Lebus I, 444 u. 458. - Der Halt Großburg (Borek) gehörte dem Bistum Lebus] an zwei nicht genannte Geistliche. Markgraf Ludwig (der Jüngere) von Brandenburg habe (der Anfang der Urk. fehlt) . . . den Pfarrer Johann Penkun (v. Frankfurt a. O.) [Ergänzt a. d. Urk. v. 18. Mai 1342, s. das] aus dessen Pfarrei, die derselbe seit Jahren in ruhigem Besitz hatte, vertrieben und mit Gewalt in dieselbe den Johann . . . (Vuntor) [Ergänzt a. d. Urk. v. 18. Mai 1342, s. das] gesetzt, ferner alle Einkünfte, Zehnten, Gefälle und Nutzungen, die ihm (dem Bischofe) und den Prälaten u. Kanonikern der Lebuser Kirche gehören, in Besitz nehmen und rauben lassen, deren jährlichen Wert er auf mindestens 800 Mk. Brandenburger Münze schätze. Daher fordere er durch diese öffentliche Urk. mit Erlaubnis des Bresl. Bischofs Nanker als des zuständigen Diözesans den gen. Markgraf Ludwig, Ritter Johann v. Buch, die Gebr. Dietrich und Cunad v. Czickow, Albert Stange, Ebilo v. Blankinborgh (Blankenburg) und Ekilo v. Schowen auf den 26. Febr. (fer. sec. post dominicam Invoc.) an den diesen Vorgängen näher gelegenen und für ihn sicheren Ort Groß Glogau vor der Pforte der dortigen St. Marienkirche, Bresl. Diözese, zur Verantwortung und Bestrafung vor sich und befiehlt den beiden Geistlichen insgesamt oder einem von ihnen, damit diese gerichtliche Ladung auch zur Kenntnis der Übeltäter komme, dieselbe in der Pfarrkirche zu Crosna (Krossen a. O.) an mindestens zwei Sonntagen beim Gottesdienst vor den Andächtigen zu verkündigen und für die weitere Verbreitung dieser Ladung Sorge zu tragen, damit sie den Beschuldigten auch sicher bekannt werde.

Z.: Andreas, Propst des Nonnenklosters bei Gobyn (Guben), Meißner Diöz., Michael gen. Ostirkerze, Presbyter, Pfarrer Konrad v. Slyzow, Bresl. Diöz. (Schleiße, Kr. Gr. Wartenberg) [Schleiße, Schleise gehörte seit alters dem Bistum Lebus, vgl. Franzkowski, Gesch. v. Groß Wartenberg, (1912), S. 10], u. a. m.; ausgefertigt von dein öffentl. Notar Nikolaus, (Sohn) des weiland Heinrich v. Pontwynsdorph (Bösdorf).


Bresl. Stadtarch. Orig. Perg., dessen obere Hälfte ganz weggeschnitten, die untere in zwei Hälften zerschnitten ist, die zum Bekleben der inneren Deckel der Handschrift B 1752 verwendet worden ist. Abschr. a. d. J. 1887 von Markgrafs Hand ebendas. unter den losen Akten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.